Montage & Wartung

Wir bieten Ihnen einen kompletten Service für Feststellanlagen.
Kompletter Service heißt:

 

Erstabnahme

Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen und muss mindestens folgende Punkte enthalten:

 

regelmäßige Wartung

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal pro Monat auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte, sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.

Diese Prüfungen und Wartungen sind schriftlich zu dokumentieren, die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzulegen.

 

WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA FESTSTELLANLAGEN:


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