Montage & Wartung
Wir bieten Ihnen einen kompletten Service für Feststellanlagen.
Kompletter Service heißt:
- Montage und Inbetriebnahme
- Abnahme der Feststellanlagen gemäß den Vorschriften
- Wartung und Reparaturen
Erstabnahme
Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen und muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- Die eingebauten Geräte der Anlage müssen mit den in der Zulassung genannten Geräten übereinstimmen
- Die Kennzeichnung der verwendeten Geräte muss mit der im Zulassungsbescheid genannten Kennzeichnung übereinstimmen
- Die Funktion aller Geräte ist gemäß Zulassungsbescheid zu prüfen. Hierbei muss auch eine Prüfung der Rauchmelder mit einer passenden Brandkenngröße, etwa Rauch oder Wärme je nach eingesetztem Typ, erfolgen. Es müssen nicht nur die montierten Geräte geprüft werden der Feuerschutzabschluss muss auch sicher schließen.
- Bei Stromausfall oder Ausfall eines Melders muss das selbsttätige Schließen des Feuerschutzabschlusses erfolgen.
- Die erfolgreiche Abnahmeprüfung ist vom Betreiber in unmittelbarer Nähe der Tür zu dokumentieren. Das Schild muss eine Größe von 105 x52 mm haben und folgende Angaben enthalten:
- Benennung des Abnehmenden, etwa Firmenzeichen oder Namen
- Monat und Jahr der Abnahme
- Zusätzlich muss ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Dieses muss der Betreiber aufbewahren.
- Durch die Schulung unserer Mitarbeiter sind wir als Sachkundige berechtigt, die Erstabnahme von Feststellanlagen der Hersteller Dorma, GEZE, Hekatron, GU-BKS, Assa-Abloy und Eco-Schulte durchzuführen.
regelmäßige Wartung
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal pro Monat auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte, sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Diese Prüfungen und Wartungen sind schriftlich zu dokumentieren, die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzulegen.