Begriffserklärung
Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine eigenständige Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltore zwischen Brandabschnitten).
Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse sowie Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher geschlossen werden.
Auslösevorrichtung
Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von den Brandmeldern abgegebenen Signale und löst bei Überschreiten eines bestimmten Wertes einer Brandkenngröße die angeschlossene Feststellvorrichtung aus.
Brandmelder
Brandmelder (Rauchmelder/ Temperaturmelder) sind Teile einer Feststellanlage, die eine geeignete physikalische und/ oder chemische Kenngröße zur Erkennung eines Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Intervallen messen und an die Auslösevorrichtung melden. Im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind zwingend Rauchschalter zu verwenden.
Dieses Entscheidungsdiagramm erleichtert Ihnen die Planung.
Energieversorgung
Die Energieversorgung dient der elektrischen Versorgung von Brand-/ Rauchmeldern, Auslösevorrichtungen, Feststellvorrichtungen und ggf. Zusatzvorrichtungen.
Feststellvorrichtungen
Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen, welche die zum Schließen erforderliche Energie in gespeichertem Zustand halten. Gebräuchliche Feststellvorrichtungen sind elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen.
Handauslöse-Taster
Taster zum manuellen Schließen der Tür müssen Rot sein und die Aufschrift tragen "Tür oder Tor Schließen", sie können nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch über geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann.
Netzersatz
Um die Betriebsbereitschaft auch bei kurzzeitigen Unterbrechungen der 230V Versorgungsspannung aufrecht zu erhalten, sind einige Systeme mit Akkus ausgestattet. (z.B. selbstschließende Tore in Tiefgaragen)
Brandmeldeanlage
Die Feststellvorrichtungen können auch durch Brandmeldeanlagen angesteuert werden. Eine Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage ist zulässig, nicht jedoch die Weiterleitung des Signals aus der Feststellanlage an die Feuerwehr.
Schließmittel
Schließmittel sind Geräte, die dazu geeignet sind, bewegliche Abschlüsse selbsttätig zu schließen. (z.B. Türschließer)