Richtlinien
DIN EN 179
Notausgangsverschlüsse nach dieser Norm sind für Gebäude bestimmt, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Türen kennen.
Anwendungsbeispiele:
- private Wohnanlagen
- nichtöffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden
- Klassenräume in Schulen
DIN EN 1125
Türverschlüsse nach dieser Norm kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, in denen Besucher a) die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und/ oder b) diese im Notfall ohne vorherige Einweisung intuitiv betätigen können müssen.
Anwendungsbeispiele:
- öffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden
- Fluchtwege in Schulen
- öffentliche Verwaltungen
ArbStättV
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.
Auszug:
2.3 Fluchtwege und Notausgänge
- Fluchtwege und Notausgänge müssen
- sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,
- auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,
- in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.
- Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen
- sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,
- in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.
- Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig.
EltVTR
Die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen finden Sie HIER.