Begriffserklärung

Elektrisches Verriegelungssystem

Ein elektrisches Verriegelungssystem ist eine Gerätekombination, die Türen in Rettungswegen verriegelt und im Gefahrenfall auf Anforderung, z. B. durch flüchtende Personen, freigibt. Ein elektrisches Verriegelungssystem besteht mindestens aus einer Steuerung, einer Nottaste und einer elektrischen Verriegelung nach dem Ruhestromprinzip.

  1. Steuerung – Die Steuerung ist ein Gerät, das der Stromversorgung für die Verriegelung und der Nottaste dient. Zusätzlich kann die Steuerung auch Schaltvorgänge auslösen. Diese kann z. B. akustische oder optische Signalgeber auslösen oder die Tür nach Betätigung eines Schlüsselschalters wieder verriegeln.
    Folgende Arten der Steuerung sind zu unterscheiden:
    a. die örtliche Steuerung, die in unmittelbarer Nähe der Türen angeordnet ist und nur zu deren Entriegelung verwendet wird, und
    b. die zentrale Steuerung. Hierbei handelt es sich um eine Steuerung an einer zentralen Stelle. Durch die zentrale Steuerung können mehrere örtliche Steuerungen angesteuert (freigeschaltet) bzw. mehrere elektrische Verriegelungen freigeschaltet werden.
  2. Nottaste – Die Nottaste ist ein Gerät, das bei Betätigung die Freischaltung der elektrischen Verriegelung bewirkt.
  3. Elektrische Verriegelung – Die elektrische Verriegelung hält die Tür zusätzlich zu den üblichen mechanischen Schlössern geschlossen. Es sind kraftschlüssig wirkende Verriegelungen, z. B. Haftmagnete, und formschlüssig wirkende Verriegelungen zu unterscheiden. Eine elektrische Verriegelung besteht in der Regel aus zwei Teilen, einem haltenden Element und einem gehaltenen Element.
  4. Signalgeber – Signalgeber sind Geräte, die optische und/oder akustische Signale erzeugen, z. B. Hupen, Sirenen, Leuchtanzeigen zur Anzeige der Betriebszustände.
  5. Freischaltung – Freischaltung ist die sicherheitsrelevante Unterbrechung der Stromversorgung zur elektrischen Verriegelung. Folgende Arten der Freischaltung sind zu unterscheiden:
    a. direkte Freischaltung, wenn bei Betätigung der Nottaste der Versorgungsstromkreis der elektrischen Verriegelung durch einen Öffnerkontakt unterbrochen wird, und
    b. indirekte Freischaltung, wenn ein Öffnerkontakt der Nottaste bei Betätigung einen weiteren Schaltvorgang auslöst, der dann die Stromversorgung zur elektrischen Verriegelung unterbricht.
  6. Entriegelung – Entriegelung ist eine nicht sicherheitsrelevante Unterbrechung der Stromversorgung zur elektrischen Verriegelung, z. B. durch einen Schlüsselschalter. Eine Notentriegelung liegt vor, wenn die Entriegelung durch eine Gefahrenmeldeanlage oder ähnliche automatische Sicherheitseinrichtungen, z. B. Sprinkleranlage, erfolgt.

 

Fluchtweg

Ein Fluchtweg oder Rettungsweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg, der im Falle einer notwendigen Flucht am schnellsten zum nächsten Ausgang ins Freie bzw. zu einem Notausgang führt.
Dieser Weg ist entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Notbeleuchtung gekoppelt.

Diese Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr, wie einem Brand, in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können.

Fluchtwege dürfen weder vorübergehend, noch dauerhaft verstellt werden.

Das Bauordnungsrecht stellt an Fluchtwege je nach Sonderbau und Wertigkeit des jeweiligen Fluchtweges unterschiedliche Anforderungen.

Panikschloss

Ein Panikschloss wird für ein- und zweiflügelige Türen meistens im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt. Mit einer einfachen Handbewegung über den Drücker (Türklinke) wird auch eine abgeschlossene Tür geöffnet.

Panikfalle

Als Panikfalle wird ein Hindernis auf einem Fluchtweg, bei einer Engstelle oder einer Tür bezeichnet, das im Fall einer Panik zur ernsten Bedrohung werden kann. Der Begriff wird u.a. im Brandschutz und in der Bauplanung verwendet.

Ein typisches Beispiel einer Panikfalle ist eine Tür auf einem Fluchtweg, die entgegen der Fluchtrichtung aufgeht. Personen, die die Tür öffnen wollen, können bei einer Massenpanik von nachfolgenden Personen gegen die Tür gedrückt werden, was ihr Öffnen endgültig verhindern würde.

Rettungsweg

Rettungswege müssen im Gegensatz zu Fluchtwegen "nur" den Transport von Verletzten ermöglichen und dürfen daher in der Regel nur von den zuständigen Einsatzkräften betreten werden.

 

Weitere Informationen zum Thema Elektrische Fluchtwegsicherung:


PARTNER